Firmenberatung
Vertrauenswürdige Finanzplanung und maßgeschneiderte Finanzlösungen, die funktionieren.
Schuldnerberatung
Kompetente Unterstützung für ein schuldenfreies Leben in finanziell schwierigen Zeiten.
Wir finden eine Lösung!
Entscheiden Sie sich für uns
Willkommen bei EFP Finanzberatung, Ihrem kompetenten Partner für umfassende und individuelle Finanz- und Schuldnerberatung. In unserem Team befinden sich neben Wirtschaftsökonomen, Wirtschaftsjuristen auch Bankkaufleute und Buchhalter. Weiter arbeiten wir eng mit erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern. Somit können wir gemeinsam für jedes individuelle Problem eine fachgerechte Lösung finden.
Kompetente Beratung & Seriöse Betreuung
Finanz- und Schuldnerberatung
Neuigkeiten und Themen, die uns bewegen.
Aktuelles
Erfolgsgeschichte: Rückerstattung nach nachträglicher Buchhaltung
Ein Kunde erhielt Schätzungen durch das Finanzamt, da Buchhaltungsunterlagen fehlten.
EFP übernahm die Nachbuchung der letzten 3 Jahre. Das Ergebnis: Der Kunde erhielt eine Rückerstattung vom Finanzamt und keine Nachzahlung.
Dank unserer Expertise konnten wir die Situation klären und dem Kunden zu einer positiven Lösung verhelfen.
Erfolgsgeschichte: Erstattung von 400 € durch Falschberechnung der Kontoführungsgebühren
Unser Team bei EFP konnte einem unserer Kunden kürzlich zu einer erfreulichen Rückerstattung verhelfen. Über mehrere Jahre hinweg wurden ihm von seiner Bank falsche Kontoführungsgebühren berechnet. Dank unserer sorgfältigen Analyse und Expertise entdeckten wir die Fehler in der Berechnung und setzten uns erfolgreich für die Rechte unseres Kunden ein. Als Ergebnis erhielt er eine Rückerstattung in Höhe von 400 € von seiner Bank.
Haben auch Sie den Verdacht, dass Ihnen falsche Bankgebühren berechnet wurden?
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Höhere Pfändungsfreibeträge gelten ab 1. Juli 2024
Die Pfändungsfreigrenzen steigen auch in diesem Jahr recht deutlich. Gerade in Zeiten von steigenden Preisen, insbesondere für Energie und Lebensmittel, ist das ein besonders wichtiges Signal.
- Gläubiger dürfen erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.499,99 Euro ohne unterhaltspflichte Personen pfänden. Vorher lag der unpfändbare Teil bei 1.410,00 Euro.
- Liegt Ihr monatliches Nettoeinkommen unter 1.499,99 Euro, dürfen Gläubiger bei Ihnen keine Lohnpfändung vornehmen.
Gerne schauen wir uns auch Ihre persönliche Situation an, vereinbaren Sie hierfür gerne einen Termin.
Sie haben sich selbstständig gemacht und wissen jetzt nicht, wie es weiter gehen soll?
Mit unserem Buchhaltungsdienst übernehmen wir Ihre Buchführung und Sie können sich auf Ihre Kunden und die Entwicklung Ihrer Firma konzentrieren.
Folgende Leistungen bitten wir an:
- Allgemeine buchhalterische Tätigkeiten und Dienstleistungen
- Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
- Finanzbuchhaltung
- Unternehmensberatung
- Erstellung der Rechnungen und dem Mahnwesen
Unser Angebot richtet sich an alle Branchen und Unternehmensgrößen.
Sie möchten Ihre Schulden loswerden, aber kein gerichtliches Insolvenzverfahren durchlaufen?
Wir konnten bereits vielen Kunden zu einem schuldenfreien Leben verhelfen. Sei es im Wege eines gerichtlichen Insolvenzverfahren oder über eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern.
Auch für Sie finden wir eine passende Lösung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei uns.
Sie möchten gern Mitarbeiter einstellen?
Wir beraten Sie im Bereich Sozialversicherung, erstellen für Sie die Lohnabrechnungen, helfen bei der Anmeldung und Abmeldung von Angestellten.
Folgende Leistungen bieten wir für Baufirmen zusätzlich an:
- Hilfe bei dem Vertragsabschluss mit der Firma BRZ, die dann die Erstellung des Baulohns übernimmt
- Anmeldung bei der zuständigen Urlaubskasse (SOKA Bau, Malerkasse etc.)
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Wir helfen Ihnen dabei.
Insolvenzverfahren vorbei, Restschuldbefreiung erteilt bekommen – Trotzallem erhalten Sie weiterhin Zahlungsaufforderungen?
Grundsätzlich sind Sie mit Erteilung der Restschuldbefreiung von Ihren Schulden befreit. Hierbei muss allerdings differenziert werden, ob Forderungen vorliegen, die nach der gesetzlichen Vorschrift des § 302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Hierzu gehören z.B. Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen.
Wir prüfen gerne Ihren Fall für Sie.
Schätzungen vom Finanzamt?!
Sie haben Schätzungen vom Finanzamt oder der Krankenkasse erhalten und wissen nicht, ob dies richtig ist. Gern prüfen wir die Schreiben und Ihre Zahlen.
Wir helfen auch bei Pfändungen durch Sozialversicherungsträger oder dem Finanzamt.