02 Dez2015
Weihnachtsgeld teils pfändungsfrei
Weihnachtsgeld bleibt bis € 500 pfändungsfrei. Wenn es auf einem P-Konto eingeht, muss ein entsprechender Antrag beim Vollstreckungsgericht gestellt werden.
Weitere Information erteilt ihnen gerne die EFP Enderle, Finanz- u. Personalberatung e.K., Tel. 0911 3263 192