Treuhänder pfändet Mieteinahmen
Eine Familie mit € 1.080 monatlichem Einkommen und Mieteinahmen von € 260 aus einer vermieteten Wohnung stellt über eine öffentliche Schuldnerberatung einen Insolvenzantrag.
Der vom Gericht eingesetzte Treuhänder pfändet die Mieteinnahmen, dies obwohl die Gesamteinnahmen der Familien unter den Pfändungsgrenzen liegen. Mieteinahmen müssen aber dem monatlichen Einkommen zugerechnet werden und sind damit unpfändbar.
Hilfe von der öffentlichen Schuldnerberatung kann nicht erwartet werden, da diese keine Vertretung im eröffneten Verfahren anbieten und dies auch nicht dürfen.
Dieses Beispiel zeigt, wie hilflos die Schuldner ohne eine anwaltliche Vertretung den Treuhändern ausgeliefert sind.