15 Jan2016
EFP deckt Betrug auf
Ein amtlich aussehender Kostenbescheid über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhielten Kunden von uns. Nach Prüfung durch Herrn Rechtsanwalt Dennog war eindeutig, dass es sich hierbei um eine Betrugsfirma handelt.
Das zuständige Insolvenzgericht wurde informiert und er Betrug aufgedeckt und zur Anzeige gebracht.
Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Justiz nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst keine Kostenrechnung versandt wird von der, der Beginn des Restschuldbefreiungsverfahrens abhängig gemacht werden wird.