Mit unserem Buchhaltungsdienst übernehmen wir Ihre Buchführung und Sie können sich auf Ihre Kunden und die Entwicklung Ihrer Firma konzentrieren.
Folgende Leistungen bitten wir an:
Unser Angebot richtet sich an alle Branchen und Unternehmensgrößen.
Wir konnten bereits vielen Kunden zu einem schuldenfreien Leben verhelfen. Sei es im Wege eines gerichtlichen Insolvenzverfahren oder über eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern.
Auch für Sie finden wir eine passende Lösung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei uns.
Wir beraten Sie im Bereich Sozialversicherung, erstellen für Sie die Lohnabrechnungen, helfen bei der Anmeldung und Abmeldung von Angestellten.
Folgende Leistungen bieten wir für Baufirmen zusätzlich an:
Wir helfen Ihnen dabei.
Grundsätzlich sind Sie mit Erteilung der Restschuldbefreiung von Ihren Schulden befreit. Hierbei muss allerdings differenziert werden, ob Forderungen vorliegen, die nach der gesetzlichen Vorschrift des § 302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Hierzu gehören z.B. Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen.
Wir prüfen gerne Ihren Fall für Sie.
Die Pfändungsfreigrenzen steigen auch in diesem Jahr recht deutlich. Gerade in Zeiten von steigenden Preisen, insbesondere für Energie und Lebensmittel, ist das ein besonders wichtiges Signal.
Gerne schauen wir uns auch Ihre persönliche Situation an, vereinbaren Sie hierfür gerne einen Termin.
Sie haben Schätzungen vom Finanzamt oder der Krankenkasse erhalten und wissen nicht, ob dies richtig ist. Gern prüfen wir die Schreiben und Ihre Zahlen.
Wir helfen auch bei Pfändungen durch Sozialversicherungsträger oder dem Finanzamt.