Verbraucherinsolvenz

Hilfe bei drohender Privatinsolvenz!

Es gibt viele Möglichkeiten zur Vermeidung eines drohenden Insolvenzverfahrens! Lassen Sie sich beraten, BEVOR es zu spät ist. Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie bei folgenden Problemstellungen:

  • Ausfüllen von Formularen
  • Besuch vom Gerichtsvollzieher
  • Stromsperre
  • Kontopfändung
  • Lohnpfändung
  • Mietkündigung
  • drohender Zwangsversteigerung von Wohnobjekten

Gerade bei der Verbraucherinsolvenz wird oft falsch beraten. Die Firma EFP hilft seit über 20 Jahren seriös und kompetent .. Vermeiden Sie mit unserer Hilfe viele Fallstricke, mit der Sie Ihre Lage noch verschlimmern können.

Nutzen Sie Ihre Vorteile:

  • Restschuldbefreiung nach 5 bis 6 Jahren
  • Nutzen Sie die gesetzlichen Möglichkeiten zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung mit unser Hilfe!
  • Sowohl außergerichtlich als auch in einem Schuldenbereinigungsverfahren können Vergleiche mit Einmalzahlung oder Ratenzahlungen mit den Gläubigern vereinbart werden.
  • Oftmals wird die Restschuldbefreiung auch noch während des Verfahrens versagt. Durch eine durchgängige Anwaltsvertretung, auch in einem eröffneten gerichtlichen Insolvenzverfahren, kann oft geholfen werden!

Achtung! Die EFP leistet keine Rechtsberatung und erteilt keine Rechtsdienstleistungen. Wir arbeiten mit im Insolvenzrecht erfahrenen Rechtsanwälten zur Bewältigung Ihrer Probleme zusammen.

Wir sind der kompetente Partner für die Abwicklung von Vergleichen und Schuldenbereinigungsplänen.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin: 0911 32 63 192