Allein gelassen

Im eröffneten Verfahren alleine gelassen

Für die öffentlichen Schuldnerberatungen und bei vielen Anwälten endet die Betreuung in Verbraucherinsolvenzsachen mit der gerichtlichen Verfahrenseröffnung. Viele Probleme tauchen aber erst während der gerichtlichen Verfahrenslaufzeit auf.

Wir empfehlen eine fachkundige Betreuung auch noch während des eröffneten Verfahrens durch einen im Insolvenzrecht erfahrenen Anwalt als Schuldnervertreter, der Sie während der gesamten Laufzeit bis zum Eintritt der Schuldbefreiung vertritt.

Denn ein Treuhänder im eröffneten Verfahren ist nicht Ihr Anwalt!

Achtung! Die EFP leistet keine Rechtsberatung und erteilt keine Rechtsdienstleistungen. Wir arbeiten mit im Insolvenzrecht erfahrenen Rechtsanwälten zur Bewältigung Ihrer Probleme zusammen.

Wir sind der kompetente Partner für die Abwicklung von Vergleichen und Schuldenbereinigungsplänen.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin: 0911 32 63 192