
Unser Mandant konnte sein Gartenlaube trotz laufender Insolvenzverfahren behalten und weiterhin nutzen. Der Insolvenzverwalter ordnete das Gartenhaus nicht der Insolvenzmasse zu, da es als unpfändbar betrachtet wurde.
Dieses Beispiel zeigt: Nicht in jedem Fall fällt sämtliches Eigentum in die Insolvenzmasse. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu kennen und zu wahren.

Die Website „trabajo.org“ veröffentlicht ohne unsere Zustimmung ehemalige, nicht mehr aktive Stellenanzeigen unseres Unternehmens. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Stellenanzeigen auf „trabajo.org“ veröffentlichen und Bewerbungen über diese Plattform nicht entgegennehmen.
Bitte seien Sie vorsichtig: Es besteht der Verdacht, dass die Seite nur dazu dient, an persönliche Daten von Bewerber:innen zu gelangen. Klicken Sie daher nicht auf den Button „Bewerben“ und geben Sie dort keine Daten ein.
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Zum 1. Juli 2025 wurden die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO deutlich erhöht. Der grundlegende Freibetrag für alleinstehende Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen liegt nun bei 1.559,99 €, aufgerundet bei 1.560 €. Davor lag der Wert bei rund 1.500 €
Auch Unterhaltspflichtige profitieren:
Kontaktieren Sie uns, wir prüfen auch gerne Ihre Freibeträge.

Anfang des Jahres 2025 hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wichtige Veränderungen im Umgang mit SCHUFA-Daten gebracht – und das betrifft viele Verbraucher in Deutschland:
➡️ Gut zu wissen: Diese Änderungen sollen dafür sorgen, dass Bonitätsprüfungen fairer und verständlicher werden. Verbraucher bekommen mehr Rechte und Klarheit über ihre Daten.

Aktuell liegt uns ein Fall vor, in dem ein Inkassobüro den Arbeitgeber einer Kundin direkt kontaktiert hat, um sensible Informationen wie Wohnort, pfändbaren Betrag und Details zu Abtretungen zu erfragen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Inkassobüros diese Daten nicht ohne Weiteres vom Arbeitgeber anfordern dürfen.
Wichtig zu wissen: Eine Lohnpfändung ist nur zulässig, wenn sie durch ein Gericht angeordnet und von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt wird. Ohne eine solche gerichtliche Verfügung besteht keine Verpflichtung für den Arbeitgeber, persönliche Informationen preiszugeben oder auf entsprechende Forderungen zu reagieren.
Sollten Ihnen ähnliche Fälle begegnen oder Ihnen Forderungen fragwürdig erscheinen, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Rechte zu wahren und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Ein Kunde erhielt Schätzungen durch das Finanzamt, da Buchhaltungsunterlagen fehlten.
EFP übernahm die Nachbuchung der letzten 3 Jahre. Das Ergebnis: Der Kunde erhielt eine Rückerstattung vom Finanzamt und keine Nachzahlung.
Dank unserer Expertise konnten wir die Situation klären und dem Kunden zu einer positiven Lösung verhelfen.

Unser Team bei EFP konnte einem unserer Kunden kürzlich zu einer erfreulichen Rückerstattung verhelfen. Über mehrere Jahre hinweg wurden ihm von seiner Bank falsche Kontoführungsgebühren berechnet. Dank unserer sorgfältigen Analyse und Expertise entdeckten wir die Fehler in der Berechnung und setzten uns erfolgreich für die Rechte unseres Kunden ein. Als Ergebnis erhielt er eine Rückerstattung in Höhe von 400 € von seiner Bank.
Haben auch Sie den Verdacht, dass Ihnen falsche Bankgebühren berechnet wurden?
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Mit unserem Buchhaltungsdienst übernehmen wir Ihre Buchführung und Sie können sich auf Ihre Kunden und die Entwicklung Ihrer Firma konzentrieren.
Folgende Leistungen bitten wir an:
Unser Angebot richtet sich an alle Branchen und Unternehmensgrößen.

Wir konnten bereits vielen Kunden zu einem schuldenfreien Leben verhelfen. Sei es im Wege eines gerichtlichen Insolvenzverfahren oder über eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern.
Auch für Sie finden wir eine passende Lösung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei uns.

Wir beraten Sie im Bereich Sozialversicherung, erstellen für Sie die Lohnabrechnungen, helfen bei der Anmeldung und Abmeldung von Angestellten.
Folgende Leistungen bieten wir für Baufirmen zusätzlich an:
Wir helfen Ihnen dabei.