Aktuelles

Bleiben Sie informiert

Die Finanzwelt im Blick

Willkommen in unserem News-Bereich, in dem wir Ihnen aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten aus der Finanzberatung vorstellen. Wir verstehen, wie wichtig es ist, stets auf dem Laufenden zu bleiben und informierte Entscheidungen zu treffen. Ob es sich um neue Regulierungen der Schuldnerberatung, innovative Finanzprodukte, Änderungen in der Steuergesetzgebung oder wichtige wirtschaftliche Ereignisse handelt, wir haben Sie abgedeckt. Schauen Sie also öfter mal vorbei, um aktuelle Informationen, nützliche Einblicke und professionelle Analysen zu gewinnen.
Vrykou
Andromachi Vrykou
4. November 2025

Erfolgsgeschichte: Gartenlaube trotz Insolvenz behalten

Unser Mandant konnte sein Gartenlaube trotz laufender Insolvenzverfahren behalten und weiterhin nutzen. Der Insolvenzverwalter ordnete das Gartenhaus nicht der Insolvenzmasse zu, da es als unpfändbar betrachtet wurde.

Dieses Beispiel zeigt: Nicht in jedem Fall fällt sämtliches Eigentum in die Insolvenzmasse. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu kennen und zu wahren.

Enderle-Meier_optimiert
Julia Enderle-Meier
15. September 2025

Wichtiger Hinweis für Bewerber:innen

Die Website „trabajo.org“ veröffentlicht ohne unsere Zustimmung ehemalige, nicht mehr aktive Stellenanzeigen unseres Unternehmens. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Stellenanzeigen auf „trabajo.org“ veröffentlichen und Bewerbungen über diese Plattform nicht entgegennehmen.

Bitte seien Sie vorsichtig: Es besteht der Verdacht, dass die Seite nur dazu dient, an persönliche Daten von Bewerber:innen zu gelangen. Klicken Sie daher nicht auf den Button „Bewerben“ und geben Sie dort keine Daten ein.

Wir haben keinerlei Verbindung zu dieser Seite „trabajo.org“  und veröffentlichen dort keine Stellenanzeigen.

 

Enderle-Meier_optimiert
Julia Enderle-Meier
2. Juli 2025

Pfändungstabelle ab 1. Juli 2025: Freibetrag steigt auf 1.560 €

Zum 1. Juli 2025 wurden die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO deutlich erhöht. Der grundlegende Freibetrag für alleinstehende Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen liegt nun bei 1.559,99 €, aufgerundet bei 1.560 €. Davor lag der Wert bei rund 1.500 €

Was bedeutet das konkret?

  • Arbeitgeber und Banken müssen ab Juli bei Lohn- und P-Konto-Pfändungen ein Nettoeinkommen bis 1.559,99 € unangetastet lassen

Mehr Freibetrag bei Unterhaltspflichten

Auch Unterhaltspflichtige profitieren:

  • 1 Person: Freibetrag inkl. Unterhalt rund 2.149,99 €
  • 2 Personen: etwa 2.469,99 € unpfändbar

Kontaktieren Sie uns, wir prüfen auch gerne Ihre Freibeträge.

Enderle-Meier_optimiert
Julia Enderle-Meier
27. Mai 2025

Wichtige Änderungen bei der SCHUFA

Anfang des Jahres 2025 hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wichtige Veränderungen im Umgang mit SCHUFA-Daten gebracht – und das betrifft viele Verbraucher in Deutschland:

  • Keine Entscheidungen nur durch Computer: Kreditentscheidungen dürfen nicht mehr allein auf dem SCHUFA-Score basieren. Es muss immer auch ein Mensch prüfen.
  • Mehr Einblick für Verbraucher: Wer wissen will, wie sein SCHUFA-Score zustande kommt, bekommt jetzt mehr Transparenz. Die SCHUFA muss verständlich erklären, welche Daten eine Rolle spielen.
  • Schneller wieder starten nach einer Insolvenz: Bereits seit März 2023 muss die SCHUFA nach einer Restschuldbefreiung die Einträge nach sechs Monaten löschen. Das EuGH-Urteil vom Dezember 2023 bestätigte, dass eine längere Speicherung gegen die DSGVO verstößt.
  • Neues Bewertungssystem: Ab 2025 nutzt die SCHUFA ein vereinfachtes Scoring-Modell ohne künstliche Intelligenz. Alles soll nachvollziehbarer werden.

➡️ Gut zu wissen: Diese Änderungen sollen dafür sorgen, dass Bonitätsprüfungen fairer und verständlicher werden. Verbraucher bekommen mehr Rechte und Klarheit über ihre Daten.

Enderle-Meier_optimiert
Julia Enderle-Meier
25. Februar 2025

Vorsicht bei unrechtmäßigen Anfragen von Inkassobüros

Aktuell liegt uns ein Fall vor, in dem ein Inkassobüro den Arbeitgeber einer Kundin direkt kontaktiert hat, um sensible Informationen wie Wohnort, pfändbaren Betrag und Details zu Abtretungen zu erfragen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Inkassobüros diese Daten nicht ohne Weiteres vom Arbeitgeber anfordern dürfen.

Wichtig zu wissen: Eine Lohnpfändung ist nur zulässig, wenn sie durch ein Gericht angeordnet und von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt wird. Ohne eine solche gerichtliche Verfügung besteht keine Verpflichtung für den Arbeitgeber, persönliche Informationen preiszugeben oder auf entsprechende Forderungen zu reagieren.

Sollten Ihnen ähnliche Fälle begegnen oder Ihnen Forderungen fragwürdig erscheinen, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Rechte zu wahren und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Kindsvater_optimiert
Olga Kindsvater
22. August 2024

Erfolgsgeschichte: Rückerstattung nach nachträglicher Buchhaltung

Ein Kunde erhielt Schätzungen durch das Finanzamt, da Buchhaltungsunterlagen fehlten.
EFP übernahm die Nachbuchung der letzten 3 Jahre. Das Ergebnis: Der Kunde erhielt eine Rückerstattung vom Finanzamt und keine Nachzahlung.

Dank unserer Expertise konnten wir die Situation klären und dem Kunden zu einer positiven Lösung verhelfen.

Enderle-Meier_optimiert
Julia Enderle-Meier
22. August 2024

Erfolgsgeschichte: Erstattung von 400 € durch Falschberechnung der Kontoführungsgebühren

Unser Team bei EFP konnte einem unserer Kunden kürzlich zu einer erfreulichen Rückerstattung verhelfen. Über mehrere Jahre hinweg wurden ihm von seiner Bank falsche Kontoführungsgebühren berechnet. Dank unserer sorgfältigen Analyse und Expertise entdeckten wir die Fehler in der Berechnung und setzten uns erfolgreich für die Rechte unseres Kunden ein. Als Ergebnis erhielt er eine Rückerstattung in Höhe von 400 € von seiner Bank.

Haben auch Sie den Verdacht, dass Ihnen falsche Bankgebühren berechnet wurden?

Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Herr Enderle_optimiert
Winfried Enderle
30. Juli 2023

Sie haben sich selbstständig gemacht und wissen jetzt nicht, wie es weiter gehen soll?

Mit unserem Buchhaltungsdienst übernehmen wir Ihre Buchführung und Sie können sich auf Ihre Kunden und die Entwicklung Ihrer Firma konzentrieren.

Folgende Leistungen bitten wir an:

  • Allgemeine buchhalterische Tätigkeiten und Dienstleistungen
  • Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Finanzbuchhaltung
  • Unternehmensberatung
  • Erstellung der Rechnungen und dem Mahnwesen

Unser Angebot richtet sich an alle Branchen und Unternehmensgrößen.

Enderle-Meier_optimiert
Julia Enderle-Meier
12. Juli 2023

Sie möchten Ihre Schulden loswerden, aber kein gerichtliches Insolvenzverfahren durchlaufen?

Wir konnten bereits vielen Kunden zu einem schuldenfreien Leben verhelfen. Sei es im Wege eines gerichtlichen Insolvenzverfahren oder über eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern.

Auch für Sie finden wir eine passende Lösung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei uns.

Kindsvater_optimiert
Olga Kindsvater
10. Juli 2023

Sie möchten gern Mitarbeiter einstellen?

Wir beraten Sie im Bereich Sozialversicherung, erstellen für Sie die Lohnabrechnungen, helfen bei der Anmeldung und Abmeldung von Angestellten.

Folgende Leistungen bieten wir für Baufirmen zusätzlich an:

  • Hilfe bei dem Vertragsabschluss mit der Firma BRZ, die dann die Erstellung des Baulohns übernimmt
  • Anmeldung bei der zuständigen Urlaubskasse (SOKA Bau, Malerkasse etc.)
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Wir helfen Ihnen dabei.